Leistungen

In meinem Büro fertige ich Expertisen für die Regulierung von Unfallschäden an. Ebenso werden Gutachten zur Beweissicherung z.B. gegen reparaturausführende Werkstätten erstellt.

Ferner werden, speziell bei Oldtimern, restaurationsbegleitende Wertgutachten zur Vorlage bei der zu versichernden Gesellschaft erstellt. Diese Wertgutachten werden auch für Sonderfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Spezialaufbauten gefertigt.

Desweiteren werden Zustandsberichte zur Unterstützung bei dem Ankauf von Gebrauchtfahrzeugen z.B. Osmose an GFK-Rümpfen von Sportbooten oder eine Überprüfung von “unfallfreien Gebrauchten” angeboten.

Es wird grösster Wert auf einen hohen Standart der Gutachten gelegt, um eine problemlose Abwicklung mit den Versicherern oder anderen Institutionen zu gewährleisten.

Häufige Fragen

Muss ich bei einem unverschuldet verursachten Verkehrsunfall auf den Sachverständigen der Versicherung zurückgreifen?

Nein - sobald der Schaden nicht mehr als Bagatellschaden bezeichnet werden kann, dürfen Sie einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl aufsuchen.

Wann kann ein Schaden nicht mehr als Bagatellschaden angesehen werden?

Sobald die Reparaturkosten eine Höhe von €700,00 ohne MwSt. überschreiten, oder wenn trotz der niedrigen Reparaturkosten ein wirtschaftlicher Totalschaden eingetreten ist. Ferner darf ein freier Sachverständiger eingeschaltet werden, wenn ein merkantiler Minderwert an dem Fahrzeug entstanden ist.

Was versteht man unter merkantilem Minderwert oder Wertminderung?

Wenn bei einem Verkauf des reparierten Fahrzeuges in einem zeitlich begrenzten Raum mit einem Mindererlös zu rechnen ist, muss in Höhe des geschätzten Verlustes von Seiten des Versicherers ein Ausgleich geschaffen werden, der als Wertminderung- oder als merkantiler Minderwert bezeichnet wird.

Wann steht mir eine Wertminderung zu?

Wenn es sich um ein verunfalltes Fahrzeug handelt, welches nicht älter als 5 Jahre ist oder nicht mehr als 100.000 km Gesamtlaufleistung aufweist. Darüber ist die Art und der Umfang der Beschädigung zu berücksichtigen.

Steht mir eine Wertminderung auch bei einem beschädigten Motorrad zu?

Es ist bei den hiesigen Reparaturwerkstätten gängig, die beschädigten Teile durch Neuteile zu ersetzen und nicht zu reparieren. Dennoch ist es marktgerecht, auch in diesem Falle eine Wertminderung zu berücksichtigen (Luxushobby und kein Gebrauchsgegenstand).

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Die Abrechnung erfolgt bei unverschuldet verursachten Unfallschäden (gegnerische Haftpflichtversicherung ist eintrittspflichtig) direkt mit der Versicherung des Unfallgegners. Die Kosten sind daher nicht von dem Auftraggeber zu entgelten.

Weitere Informationen oder die Möglichkeit zu einer kostenlosen Beratung erhalten Sie, wenn Sie uns durch Klicken der Schaltfläche 'Kontakt' auf dieser Seite oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren.

Sie können uns auch unter 040 - 41 48 91 32 zwischen 09:00 Uhr und 19:00 Uhr anrufen.

Wie freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Holger Sobczak
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